Informationsfreiheit beschreibt Ihr Recht auf Zugang zu Informationen, die bei der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Um von Ihren Grundrechten gleichberechtigt Gebrauch machen zu können, benötigen Sie Informationen. Der Zugang zu Verwaltungsinformationen ist für Ihre demokratische Meinungs- und Willensbildung besonders wichtig. Dadurch, dass Sie Ihren Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen durchsetzen, wird staatliches Handeln öffentlich, transparenter und damit auch kontrollierbarer. – Quelle: Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit

Das schreibt die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit. Auch die Universität Bremen muss sich an das Bremische Informationsfreiheitsgesetz halten. Also könnt ihr quasi alle Fragen die ihr an die Uni habt einfach stellen. Z.B. wie viele Studierende aus nicht EU-Ländern kommen, wie viele Videokameras es an der Uni gibt oder welche Verträge mit der Deutschen Hochschulwerbung gemacht wurden.

Der Prozess einer Anfrage kann allerdings dauern und manchmal auch kompliziert sein. Das wollen wir für euch übernehmen. Nennt uns einfach euer Anliegen und wir werden eine Anfrage an die Uni schicken und euch auf dem Laufenden halten.

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